Was bisher als rechtliche Grauzone tituliert wurde, wird nun zu einem rechtlich geklärten Bereich: Im Fall um die Streaming-Site kino.to hat ein deutscher Richter im Amtsgericht Leipzig nun entschieden, dass sich Nutzer der Seite strafbar machten. So werden die urheberrechtlich geschützten Inhalte zwar nicht als ganze Datei auf dem Rechner gespeichert, aber durch das kurzzeitige Speichern - wie es bei einem Streaming-Verfahren üblich ist - bestehe eine ähnliche Situation. So finde laut Mathias Winderlich, Anwalt im Amtsgericht Leipzig, ebenfalls eine Verbreitung und Vervielfältigung der geschützten Inhalte statt. Dem Entscheid des Richters zufolge wurden auf der für Film-Inhalte bekannten Website also massenhaft Straftaten begangen. Diese rechtlich zu verfolgen sollte...
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