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[...](2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 5 Abs. 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält, [...]
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
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Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, [...]
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
[...]

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这大概属于两个。
我认为问题在于,在这样的一个实例,而不是为了证明什么,你… …
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This probably belongs to two.
I thought the question lies in, in a such example, but is not for prove any, you
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hab ma was ghört bei blogs wie ma sie bei myblog beispielsweise anlega kann sen ned impressumspflichtig, stemmt des?
Weis net obs stimmt.
Und wieso sollte man auf das Impressum verzichten? Lieber sicher gehen als nachher ein paar tausend Euro zahlen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LurchiDerLurch« (20. Oktober 2007, 23:20)
Dies ist eigentlich rechtlich verboten.
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Was ist wenn aufeinmal ganz viel Werbung in mein Postfach zu hause kommt oder wenn ich die ganze nacht nur wachgeklingelt werde?

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Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

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